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FNLY Social

Arbeitgebermarke und Recruiting

Mitarbeiter finden über Social Mediamit Ihren eigenen Leuten vor der Kamera

Bewerber wollen wissen, mit wem sie arbeiten werden und wie der Alltag aussieht. Wir drehen Mitarbeitervideos in Ihrem Betrieb und schalten Ihre Stellenangebote als Anzeigen dort, wo Ihre künftigen Mitarbeiter ohnehin unterwegs sind.

Für wen diese Seite ist

Diese Seite richtet sich an Arbeitgeber aus allen Branchen, die offene Stellen über Social Media besetzen oder ihre Arbeitgebermarke stärken wollen.

Besonders häufig sind das Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Kliniken, Speditionen und Logistikzentren mit Bedarf an Fahrern und Lagerpersonal, Handwerksbetriebe, Industrie- und Produktionsunternehmen, Gastronomie und Hotellerie, Einzelhandel sowie Betriebe, die Auszubildende suchen.

Typische Ziele

Ziel ist meist, mehr passende Bewerbungen zu bekommen, auch von Menschen, die gerade nicht aktiv suchen.

Auf Jobportalen erreichen Sie nur, wer bereits sucht. Über Instagram, Facebook, TikTok und LinkedIn erreichen Sie auch Fachkräfte, die zufrieden genug sind, um nicht zu suchen, aber für ein besseres Angebot wechseln würden. Dafür braucht es zwei Dinge: Inhalte, die zeigen, wie es bei Ihnen ist, und Anzeigen, die Ihre Stelle in der richtigen Region und Zielgruppe ausspielen.

Passende Formate und Leistungen

Diese Bausteine setzen wir für Arbeitgebermarke und Recruiting ein.

Mitarbeitervideos

Ihre Mitarbeiter erzählen, was sie täglich tun und warum sie bleiben. Wir führen durch das Gespräch, damit es natürlich klingt und nicht auswendig gelernt.

Ein Tag im Job

Ein Video begleitet eine Pflegekraft, einen Lageristen oder eine Auszubildende durch den Arbeitstag. So sehen Bewerber, worauf sie sich einlassen.

Stellenanzeigen als Social Ads

Wir machen aus Ihrem Stellenangebot Anzeigen mit Video und schalten sie auf Meta, TikTok oder LinkedIn. Das Werbebudget zahlen Sie direkt an die Plattform.

Kanäle mit Arbeitgeberfokus

Laufende Beiträge über Team, Ausbildung und Betrieb, damit Bewerber bei einem Blick auf Ihr Profil mehr finden als die letzte Stellenanzeige.

Karriereseite

Eine Seite mit Stellen, Videos und einem kurzen Bewerbungsformular, auf die Ihre Anzeigen verlinken. Wir bauen sie als Teil Ihrer Website.

UGC-Preisrechner

Was kostet Ihr UGC-Video?

Stellen Sie Anzahl, Länge, Schnitt, Hooks und Nutzung ein. Der Rechner vergleicht Einzelpreise und Pakete und zeigt Ihnen in einer Minute die günstigste Variante, ohne Anmeldung.

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Eigene Mitarbeiter oder Darsteller?

Für Arbeitgebervideos empfehlen wir Ihre eigenen Mitarbeiter, weil Bewerber genau diese Menschen später treffen.

Darsteller aus unserem Kreis von rund 20 Creatorn und Darstellern setzen wir dort ein, wo es um eine allgemeine Ansprache geht, etwa als Sprecher in einer Anzeige. Wer im Video als Mitarbeiter auftritt, sollte auch einer sein, sonst entsteht ein falscher Eindruck vom Arbeitsplatz.

Einwilligung der Mitarbeiter richtig regeln

Mitarbeitervideos brauchen eine saubere Einwilligung. Diese Punkte gelten in der Regel und ersetzen keine Rechtsberatung.

  • Wer erkennbar im Video zu sehen ist, muss nach § 22 KUG in die Veröffentlichung einwilligen.
  • Im Arbeitsverhältnis muss diese Einwilligung nach dem Bundesarbeitsgericht schriftlich erfolgen (Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13). Nur so wird deutlich, dass sie unabhängig von den Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erteilt wird.
  • Die Teilnahme muss freiwillig sein. Wer nicht vor die Kamera möchte, darf dadurch keine Nachteile haben.
  • Nennen Sie in der Erklärung Zweck, Kanäle, Nutzung in Werbung und Dauer.
  • Regeln Sie den Widerruf und das Ausscheiden ausdrücklich. Nach dem genannten Urteil endet eine unbefristete Einwilligung nicht automatisch mit dem Arbeitsverhältnis, jedenfalls bei Videos ohne besonderen Bezug zur Person. Für einen späteren Widerruf verlangte das Gericht einen plausiblen Grund.
  • Daneben gelten die Regeln des Datenschutzes. Stimmen Sie die Erklärung mit Ihrer Datenschutzberatung ab.

Häufige Fehler

  • Stellenanzeigen mit Textblöcken aus dem Jobportal auf Social Media übernehmen.
  • Mitarbeiter ohne schriftliche Einwilligung filmen oder die Teilnahme stillschweigend erwarten.
  • Ein Bewerbungsformular verlangen, das auf dem Handy zehn Minuten dauert.
  • Stellenanzeigen nicht neutral formulieren. Nach § 11 AGG dürfen Stellen nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden, deshalb sind Angaben wie (m/w/d) üblich.
  • Nur die Geschäftsführung zeigen und die Menschen, mit denen Bewerber täglich arbeiten würden, weglassen.
  • Eine Kampagne starten, ohne festzulegen, wer Bewerbungen schnell beantwortet.

Preisbeispiele

Alle Preise sind netto zuzüglich Umsatzsteuer. Das Werbebudget für Anzeigen kommt getrennt hinzu.

Starter

449 €

netto, einmalig

  • 3 Videos bis 30 Sekunden
  • je 2 Hooks, Untertitel
  • organisch unbegrenzt, Werbung 6 Monate
  • 1 Korrektur je Video
Paket anfragen

Ads

1.190 €

netto, einmalig

  • 5 Videos bis 45 Sekunden
  • Konzept und Skript von uns
  • je 3 Hooks, 2 Formate
  • Werbung 12 Monate, 2 Korrekturen
Paket anfragen

Betreuung Wachstum

1.790 €

netto pro Monat

  • 3 Kanäle, 12 Beiträge, davon 6 Reels
  • 2 Reels als UGC aus eigener Produktion
  • Community werktäglich
  • Bericht und 30-Minuten-Termin
Paket anfragen

Ein Hook ist der Einstieg in den ersten Sekunden eines Videos. Mehrere Hooks erlauben es, verschiedene Ansprachen zu testen. Drehs vor Ort übernehmen wir vor allem in Nordhessen, für Drehs außerhalb nennen wir den Aufwand im Angebot.

Stand:

FAQ

Häufige Fragen

Funktioniert Recruiting über Social Media auch für Pflege und Logistik?

Ja, gerade dort, weil viele Fachkräfte in Pflege und Logistik nicht auf Jobportalen suchen, aber täglich Instagram, Facebook oder TikTok nutzen. Entscheidend sind eine klare Ansprache, echte Einblicke und ein Bewerbungsweg, der auf dem Handy in wenigen Minuten erledigt ist.

Brauchen wir eine schriftliche Einwilligung unserer Mitarbeiter?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat 2014 entschieden, dass die Einwilligung von Arbeitnehmern nach § 22 KUG schriftlich erfolgen muss (8 AZR 1010/13). Regeln Sie in der Erklärung außerdem Zweck, Kanäle, Dauer und das Ausscheiden ausdrücklich, am besten mit anwaltlicher Hilfe.

Was passiert mit dem Video, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts endet eine unbefristete Einwilligung nicht automatisch mit dem Arbeitsverhältnis, jedenfalls bei Videos ohne besonderen Bezug zur Person. Klarer ist es, wenn Sie den Fall vorher in der Einwilligung regeln, etwa mit einer festen Laufzeit oder einer Regel zum Austausch des Videos.

Auf welchen Plattformen schalten wir Stellenanzeigen?

Für gewerbliche Berufe, Pflege und Ausbildung sind meist Meta mit Instagram und Facebook sowie TikTok der Einstieg. Für Fach- und Führungskräfte im Büro kommt LinkedIn hinzu. Welche Plattform passt, hängt von Zielgruppe und Region ab.

Können Sie auch mit Darstellern statt mit Mitarbeitern drehen?

Ja, FNLY Social arbeitet mit rund 20 buchbaren Creatorn und Darstellern. Für Arbeitgebervideos empfehlen wir trotzdem Ihre eigenen Mitarbeiter, weil Bewerber später genau diese Menschen treffen und ein gestelltes Team einen falschen Eindruck erwecken kann.

Was kostet eine Recruiting-Kampagne?

Die Videos kosten im Ads-Paket 1.190 € netto für 5 Videos mit je 3 Hooks. Hinzu kommen das Werbebudget, das Sie direkt an die Plattform zahlen, und gegebenenfalls die Anzeigenbetreuung. Ein konkretes Angebot erhalten Sie nach dem Erstgespräch.

Wie schnell kommen Bewerbungen?

Eine Zusage zu Zahl oder Zeitpunkt von Bewerbungen geben wir nicht, weil das stark von Stelle, Region und Arbeitsbedingungen abhängt. Wir sorgen dafür, dass Anzeige, Video und Bewerbungsweg stimmen, und passen die Kampagne anhand der ersten Ergebnisse an.

Arbeitgebermarke und Recruiting

Zeigen Sie, wie es bei Ihnen ist

Nennen Sie uns die Stellen, die Sie besetzen wollen, und Ihre Region. Wir schlagen Videos und eine Kampagne vor.