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FNLY Social

Branche Gesundheit

Social Media für Praxen und Gesundheitsachlich und innerhalb der Regeln

Im Gesundheitswesen gelten strengere Werberegeln als in fast jeder anderen Branche. Wir planen Inhalte für Praxen, Apotheken und Hersteller so, dass sie informieren und Vertrauen schaffen, und weisen Sie früh auf Punkte hin, die eine rechtliche Prüfung brauchen.

Keine Rechtsberatung

FNLY Social ist eine Agentur für Content und Design, keine Kanzlei. Die Hinweise auf dieser Seite beschreiben, was in der Regel gilt, und ersetzen keine Rechtsberatung. Werbung im Gesundheitsbereich sollten Sie vor der Veröffentlichung von einer Anwältin oder einem Anwalt mit Erfahrung im Heilmittelwerberecht oder von Ihrer Kammer prüfen lassen.

Für wen diese Seite ist

Diese Seite richtet sich an Praxen, Apotheken und Unternehmen, die Gesundheitsleistungen oder Gesundheitsprodukte anbieten.

Dazu gehören Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren, Zahnarztpraxen und Kieferorthopäden, Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, Apotheken und Sanitätshäuser sowie Hersteller und Händler von Gesundheitsprodukten wie Medizinprodukten, rezeptfreien Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.

Typische Ziele

Praxen nutzen Social Media heute vor allem für zwei Zwecke: um Mitarbeiter zu finden und um Patienten sachlich über Praxis, Team und Abläufe zu informieren.

Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte und Therapeuten sind gesucht, und Mitarbeitervideos helfen bei der Suche. Patienten wollen vor dem ersten Termin wissen, wie die Praxis aussieht, wer sie behandelt und wie ein Termin abläuft. Apotheken informieren über Leistungen wie Impfungen oder Beratung. Hersteller von Gesundheitsprodukten wollen ihr Produkt erklären und verkaufen, und dort sind die Grenzen am engsten.

Imagewerbung und Produktwerbung

Ob das Heilmittelwerbegesetz (HWG) greift, hängt in der Regel davon ab, ob Sie für Ihr Unternehmen werben oder für ein bestimmtes Mittel oder eine bestimmte Behandlung.

ImagewerbungProduktwerbung
Worum es gehtPraxis, Team, Räume, Öffnungszeiten, ArbeitgeberBestimmte Arzneimittel, Medizinprodukte, Verfahren oder Behandlungen
HeilmittelwerbegesetzIn der Regel nicht anwendbarAnwendbar, mit Pflichtangaben und Verboten
BerufsrechtSachliche Information erlaubtZusätzlich zum HWG zu beachten
Typische FormatePraxisrundgang, Teamvorstellung, MitarbeitervideoProdukterklärung, Anwendung, Anzeige

Die Grenze ist im Einzelfall nicht immer eindeutig. Ein Video über die Praxis, das eine bestimmte Behandlung hervorhebt, kann bereits Produktwerbung sein.

Was rechtlich zu beachten ist

Diese Punkte gelten in der Regel. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

  • § 11 HWG verbietet bestimmte Werbeformen gegenüber Laien, also außerhalb der Fachkreise. Dazu gehören unter anderem Empfehlungen durch Gesundheitsberufe oder bekannte Personen, die zum Arzneimittelverbrauch anregen können (Nr. 2), sowie Äußerungen Dritter, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind (Nr. 11).
  • Werbung mit Vorher-nachher-Vergleichen ist für operative plastisch-chirurgische Eingriffe nach § 11 Abs. 1 Satz 3 HWG verboten.
  • Werbung, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richtet, ist für die im HWG genannten Mittel und Behandlungen unzulässig (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 HWG).
  • Ärztinnen und Ärzte dürfen nach § 27 der Musterberufsordnung (MBO-Ä) sachlich über ihre Tätigkeit informieren, berufswidrige Werbung ist untersagt, insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende. Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Für Zahnärzte, Apotheker und Therapeuten gelten eigene Berufsordnungen.
  • Das OLG Köln hat am 11.09.2025 (6 U 118/24) einem Arzneimittelhersteller die Werbung mit einer Influencerin in einer bezahlten Partnerschaft untersagt. Nach Darstellung in Fachbesprechungen haftet das Unternehmen für solche Inhalte, und der Pflichthinweis zu Risiken und Nebenwirkungen nach § 4 HWG musste im Video selbst erscheinen.
  • Patienten dürfen nur mit ausdrücklicher, am besten schriftlicher Einwilligung gefilmt oder gezeigt werden. Daneben gelten die ärztliche Schweigepflicht und der besondere Schutz von Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO.

Passende Formate und Leistungen

Diese Inhalte setzen Praxen, Apotheken und Hersteller in der Regel ohne große rechtliche Hürden ein.

Praxisrundgang und Teamvorstellung

Patienten sehen vor dem ersten Termin, wie die Praxis aussieht und wer sie empfängt. Das ist Imagewerbung im eigentlichen Sinn.

Mitarbeitervideos für Recruiting

Ihr Team erzählt, wie die Arbeit in der Praxis oder Apotheke aussieht. Das hilft bei der Suche nach Fachangestellten und Therapeuten.

Sachliche Erklärvideos

Antworten auf organisatorische Fragen wie Terminbuchung, Ablauf der ersten Behandlung oder Leistungen der Apotheke, ohne Heilversprechen.

Kanäle betreuen lassen

Redaktionsplan, Beiträge und Antworten auf Kommentare, abgestimmt auf die Regeln Ihres Berufsstands, ab 990 € netto pro Monat.

Praxis-Website

Eine Website mit Leistungen, Team, Anfahrt und Rechtstexten. Der Onepager kostet 1.490 € netto, die Website Business mit bis zu 8 Seiten 3.490 € netto.

Häufige Fehler

  • Patienten oder Patientenakten im Hintergrund eines Videos zeigen.
  • Behandlungserfolge versprechen oder Wirkungen anpreisen.
  • Erfahrungsberichte von Patienten veröffentlichen, ohne die Grenzen von § 11 HWG und die Einwilligung zu prüfen.
  • Bei Arzneimittelwerbung den Pflichthinweis nur in die Beschreibung schreiben statt ins Video.
  • Gesundheitsprodukte über Creator bewerben lassen, ohne die Aussagen vorher rechtlich zu prüfen.
  • Auf Kommentare mit medizinischen Fragen öffentlich individuell antworten.

Preisbeispiele

Alle Preise sind netto zuzüglich Umsatzsteuer.

Social-Media-Betreuung Basis: 2 Kanäle, 8 Beiträge, Monatsbericht990 € pro Monat
Starter: 3 Videos, organisch unbegrenzt, Werbung 6 Monate449 €
Einzelvideo bis 30 Sekunden119 €
Website Onepager mit Rechtstexten1.490 €

Die Kosten für eine anwaltliche Prüfung Ihrer Werbung sind in unseren Preisen nicht enthalten.

Stand:

FAQ

Häufige Fragen

Darf eine Arztpraxis auf Social Media werben?

Ja, sachliche Information über Praxis, Team und Leistungen ist nach § 27 MBO-Ä erlaubt, berufswidrige Werbung dagegen nicht. Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Im Zweifel fragen Sie Ihre Kammer oder eine Anwältin.

Was ist der Unterschied zwischen Imagewerbung und Produktwerbung?

Imagewerbung stellt das Unternehmen vor, etwa die Praxis, das Team oder die Apotheke, und fällt in der Regel nicht unter das Heilmittelwerbegesetz. Produktwerbung bewirbt ein bestimmtes Arzneimittel, Medizinprodukt oder eine bestimmte Behandlung und unterliegt dem HWG mit Pflichtangaben und Verboten.

Dürfen Patienten in unseren Videos vorkommen?

Nur mit ausdrücklicher Einwilligung, die Sie am besten schriftlich und mit Angabe von Zweck, Kanälen und Dauer einholen. Zusätzlich gelten die Schweigepflicht und der besondere Schutz von Gesundheitsdaten. FNLY Social plant Drehs in Praxen deshalb in der Regel ohne Patienten im Bild.

Dürfen Influencer oder Creator für Gesundheitsprodukte werben?

Das ist möglich, aber mit engen Grenzen. Das OLG Köln hat 2025 entschieden, dass ein Hersteller für die Arzneimittelwerbung einer Influencerin in bezahlter Partnerschaft haftet (6 U 118/24). Lassen Sie solche Videos vor der Veröffentlichung rechtlich prüfen.

Können wir Patientenbewertungen in Videos zeigen?

Äußerungen Dritter sind in der Werbung für Arzneimittel und Behandlungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG unzulässig, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind. Ob ein konkreter Erfahrungsbericht zulässig ist, ist eine Einzelfallfrage, die eine Anwältin oder ein Anwalt klären sollte.

Übernimmt FNLY Social die rechtliche Prüfung?

Nein. Wir kennen die gängigen Regeln, planen Inhalte entsprechend und weisen auf heikle Punkte hin. Die rechtliche Freigabe muss eine Anwältin, ein Anwalt oder Ihre Kammer geben.

Was kostet Social Media für eine Praxis?

Die Betreuung durch FNLY Social beginnt bei 990 € netto pro Monat für 2 Kanäle und 8 Beiträge, dazu einmalig 490 € für Einrichtung und Strategie. Einzelne Videos gibt es ab 119 € netto.

Gesundheit

Informieren, ohne zu übertreiben

Beschreiben Sie uns Ihre Praxis, Apotheke oder Ihr Produkt. Wir zeigen Ihnen, welche Inhalte passen und wo eine rechtliche Prüfung nötig ist.