Ratgeber Recht
Nutzungsrechte bei UGCWas Sie vertraglich regeln sollten
Wer ein UGC-Video bezahlt, besitzt damit nicht automatisch alle Rechte daran. Dieser Artikel erklärt, welche Rechte es gibt, warum der Vertrag den Umfang bestimmt und was Sie für Werbung zusätzlich brauchen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Kurz gesagt
Bei UGC dürfen Sie ein Video nur so nutzen, wie es der Vertrag erlaubt: Ist Werbung nicht ausdrücklich vereinbart, gilt im Zweifel nur der erkennbare Zweck des Auftrags (§ 31 Abs. 5 UrhG). Regeln Sie deshalb schriftlich Kanäle, organische oder bezahlte Nutzung, Laufzeit und Whitelisting, und lassen Sie sich die Einwilligung der Darsteller nach § 22 KUG bestätigen.
Urheberrecht und Nutzungsrecht
Das Urheberrecht am Video bleibt bei der Person, die es erstellt hat, Sie erhalten ein Nutzungsrecht.
§ 31 UrhG unterscheidet einfache und ausschließliche Nutzungsrechte, die räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt werden können. Ein einfaches Recht erlaubt Ihnen die Nutzung, schließt aber andere nicht aus. Ein ausschließliches Recht erlaubt nur Ihnen die Nutzung, auch die Creatorin darf das Video dann nicht mehr anderweitig verwenden.
Die Zweckübertragungsregel
Was nicht ausdrücklich im Vertrag steht, ist im Zweifel nicht mitübertragen.
Nach § 31 Abs. 5 UrhG richtet sich der Umfang eines Nutzungsrechts nach dem Zweck, den beide Seiten bei Vertragsschluss vor Augen hatten, wenn die Nutzungsarten nicht einzeln bezeichnet sind. Wer ein Video für Instagram bestellt, darf es dann in der Regel nicht ohne Weiteres im TV-Spot oder auf Plakaten einsetzen. Gerichte leiten den Umfang im Streitfall aus den Umständen ab: Das OLG Frankfurt hat 2019 (Az. 11 U 51/18) einem Unternehmen ein unbefristetes Nutzungsrecht an einem Logo zugesprochen, obwohl keine ausdrückliche Vereinbarung bestand. Darauf sollten Sie sich nicht verlassen.
Organische Nutzung und Werbung
Der wichtigste Unterschied bei UGC-Rechten liegt zwischen organischer Nutzung und bezahlter Werbung.
| Organische Nutzung | Werbung (Paid Usage) | |
|---|---|---|
| Was ist gemeint? | Posts auf Ihren eigenen Kanälen, Website, Shop | bezahlte Anzeigen auf Meta, TikTok, YouTube und anderen Netzwerken |
| Typische Laufzeit | oft unbegrenzt | 6 Monate, 12 Monate oder unbegrenzt |
| Aufpreis am Markt | meist im Grundpreis | Agenturen: 12 Monate +30 bis 50 %, unbegrenzt +100 bis 150 % (chaerry); viele Plattformen ohne Aufpreis |
| Bei FNLY Social | in jedem Paket unbegrenzt | Starter 6 Monate, Ads und Abo 12 Monate; Aufpreis +50 € (12 Monate) oder +100 € (unbegrenzt) je Video |
Marktangaben laut chaerry und Speekly, Stand 10/2026.
Was im Vertrag stehen sollte
Ein UGC-Vertrag sollte den Umfang der Rechte in sieben Punkten eindeutig festlegen.
| Art des Rechts | einfach oder ausschließlich |
| Kanäle | zum Beispiel Instagram, TikTok, YouTube, Website, Shop, Marktplätze, E-Mail |
| Nutzungsart | organisch, Werbung oder beides |
| Laufzeit | ab wann und bis wann, bei Werbung getrennt vom organischen Einsatz |
| Gebiet | Deutschland, DACH, EU oder weltweit |
| Bearbeitung | ob Sie kürzen, neu schneiden, untertiteln oder mit anderem Material kombinieren dürfen |
| Whitelisting und Rohmaterial | ob Werbung über das Creator-Konto und die Herausgabe ungeschnittener Aufnahmen vereinbart sind |
Whitelisting, Spark Ads und Rohmaterial
Whitelisting und Spark Ads brauchen eine eigene Vereinbarung, weil dabei der Name und das Konto der Creatorin genutzt werden.
Beim Whitelisting schalten Sie Anzeigen unter dem Profil der Creatorin, bei Spark Ads auf TikTok bewerben Sie einen bestehenden Post der Creatorin mit deren Freigabe. Am Markt kostet das bei Agenturen 100 bis 300 € je Plattform (chaerry), bei FNLY Social 120 € je Plattform und Kampagne für bis zu 3 Monate. Rohmaterial, also die ungeschnittenen Aufnahmen, ist in vielen Angeboten nicht enthalten und kostet am Markt ab 49 € (Speekly), bei FNLY Social ebenfalls 49 €.
Einwilligung der Darsteller nach § 22 KUG
Wer erkennbar im Video zu sehen ist, muss der Veröffentlichung zustimmen, und für Werbung sollte diese Einwilligung schriftlich vorliegen.
§ 22 KUG regelt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden dürfen, bei einer Bezahlung gilt die Einwilligung im Zweifel als erteilt. Für Werbung empfiehlt sich trotzdem ein schriftliches Model Release mit Zweck, Medien und Dauer. Eine Einwilligung kann unter Umständen widerrufen werden, etwa bei einer wesentlichen Änderung der Umstände. Deshalb sollte der Vertrag regeln, was in diesem Fall mit laufenden Anzeigen geschieht.
Hinweis
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Verträge im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Stand:
FAQ
Häufige Fragen
Gehört mir ein UGC-Video, wenn ich es bezahlt habe?
Nein, Sie erhalten ein Nutzungsrecht, das Urheberrecht bleibt bei der Person, die das Video erstellt hat. Welche Nutzung erlaubt ist, bestimmt der Vertrag.
Darf ich ein organisch lizenziertes UGC-Video als Anzeige schalten?
In der Regel nicht, wenn Werbung nicht ausdrücklich vereinbart ist. Bei FNLY Social lässt sich die Werbenutzung für 50 € (12 Monate) oder 100 € (unbegrenzt) je Video nachträglich dazubuchen.
Was passiert, wenn die Werbelaufzeit abläuft?
Nach Ablauf dürfen Sie das Video nicht mehr in neuen oder laufenden Anzeigen einsetzen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bereits organisch veröffentlichte Posts dürfen meist stehen bleiben, wenn die organische Nutzung unbefristet ist.
Was ist ein Model Release?
Ein Model Release ist die schriftliche Einwilligung einer abgebildeten Person, dass Aufnahmen von ihr für bestimmte Zwecke, Medien und Zeiträume genutzt werden dürfen. Es dient als Nachweis der Einwilligung nach § 22 KUG.
Kann eine Darstellerin ihre Einwilligung zurückziehen?
Unter bestimmten Umständen ist ein Widerruf möglich, etwa wenn sich die Lebensumstände wesentlich ändern. Ein guter Vertrag regelt deshalb, was mit laufenden Anzeigen und bereits veröffentlichten Inhalten geschieht.
Brauche ich für Whitelisting eine eigene Vereinbarung?
Ja, weil Anzeigen unter Name und Profil der Creatorin laufen. Die Vereinbarung sollte Plattform, Kampagne und Zeitraum festlegen.
Wie regelt FNLY Social die Rechte?
Jedes Paket nennt Kanäle, organische und bezahlte Nutzung und die Laufzeit schriftlich. Für alle Darstellerinnen und Darsteller liegen Einwilligungen vor, die Details stehen auf unserer Seite Rechte und Kennzeichnung.
Nutzungsrechte bei UGC
Rechte, die zu Ihrem Einsatz passen
Sagen Sie uns, wo und wie lange die Videos laufen sollen. Wir nennen Ihnen das passende Paket mit schriftlich geregelten Rechten.
