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FNLY Social

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der FNLY Social UG (haftungsbeschränkt) mit Unternehmern. Sie regeln Leistungen, Mitwirkung, Abnahme, Nutzungsrechte, Laufzeiten und Zahlung.

Entwurf, wird vor Veröffentlichung anwaltlich geprüft.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der FNLY Social UG (haftungsbeschränkt), Am Kraftwerk 23, 34582 Borken (nachfolgend FNLY Social), und ihren Kunden über die Produktion von Videos und Fotos, Design, Websites, Social-Media-Betreuung und digitales Marketing.

FNLY Social schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher sind nicht Kunden im Sinne dieser Bedingungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn FNLY Social ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsschluss

Preisangaben auf der Website und in Preislisten sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von FNLY Social in Textform annimmt oder FNLY Social eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt.

Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der dort genannten Paketbeschreibung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

3. Leistungen und Mitwirkung des Kunden

FNLY Social erbringt die vereinbarten Leistungen mit eigenen Mitarbeitern sowie mit Creatorn, Darstellern, Fotografen und Videografen, die FNLY Social auswählt. FNLY Social ist in der gestalterischen Umsetzung frei, soweit das Briefing keine Vorgaben enthält.

Der Kunde stellt vor Produktionsbeginn ein Briefing mit Ziel, Zielgruppe, Kernaussagen, zulässigen und unzulässigen Aussagen über das Produkt sowie den gewünschten Plattformen und Formaten bereit. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Aussagen über sein Produkt verantwortlich, insbesondere nach dem Heilmittelwerbegesetz und dem Lebensmittelrecht.

Für Produktionen mit Produkten sendet der Kunde die Produkte auf eigene Kosten und eigenes Risiko an FNLY Social. Bei Drehs beim Kunden oder bei dessen Kunden stellt der Kunde den Zugang zum Drehort sicher. Vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit Eingang des Produkts oder mit dem Drehtermin und des vollständigen Briefings. Ob Produkte zurückgesandt werden, wird im Angebot festgelegt.

Bei Social-Media-Betreuung und Anzeigenbetreuung räumt der Kunde FNLY Social die erforderlichen Zugriffsrechte auf seine Accounts und Werbekonten ein. Accounts und Werbekonten bleiben im Eigentum des Kunden. Das Werbebudget zahlt der Kunde unmittelbar an die jeweilige Plattform.

4. Korrekturschleifen und Abnahme

Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Paket. Eine Korrekturschleife umfasst Änderungen innerhalb des freigegebenen Briefings. Weitere Korrekturen und Änderungen, die vom Briefing abweichen, berechnet FNLY Social nach der jeweils gültigen Preisliste.

Der Kunde prüft gelieferte Arbeitsergebnisse innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung und erklärt die Abnahme oder teilt Korrekturwünsche in Textform mit. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen, sofern FNLY Social bei der Lieferung auf diese Folge hingewiesen hat. Die Veröffentlichung oder Nutzung eines Arbeitsergebnisses durch den Kunden gilt als Abnahme.

5. Nutzungsrechte

FNLY Social räumt dem Kunden an den Arbeitsergebnissen die Nutzungsrechte ein, die sich aus dem jeweiligen Paket und dem Angebot ergeben, insbesondere nach Art der Nutzung (organisch oder in bezahlter Werbung), Dauer und Medien. Weitergehende Rechte, etwa eine längere Werbenutzung, Whitelisting oder Branchenexklusivität, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Bis dahin ist eine Nutzung nur mit Zustimmung von FNLY Social zulässig.

An Logos räumt FNLY Social ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und zur Markenanmeldung ein. Eine Markenrecherche schuldet FNLY Social nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

FNLY Social darf die Arbeitsergebnisse und den Namen des Kunden als Referenz auf eigenen Kanälen und in eigenen Unterlagen nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Dies gilt nicht für White-Label-Aufträge von Agenturen. Bei diesen verzichtet FNLY Social auf jede Referenznennung.

6. Einwilligungen der Darsteller

FNLY Social holt von allen Creatorn und Darstellern, die FNLY Social einsetzt, vor der Produktion eine schriftliche Einwilligung nach § 22 KUG ein (Model Release). Die Einwilligung umfasst Zweck, Medien und Dauer der Nutzung entsprechend den Nutzungsrechten, die der Kunde erwirbt.

Setzt der Kunde eigene Beschäftigte oder sonstige Personen ein, ist der Kunde für deren Einwilligung verantwortlich, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist nur nach Erweiterung der Nutzungsrechte und der Einwilligungen zulässig.

7. Laufzeit und Kündigung bei Betreuungsverträgen

Verträge über Social-Media-Betreuung und UGC-Abos haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, sofern im Angebot keine längere Laufzeit vereinbart ist.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Mit Vertragsende entzieht der Kunde FNLY Social die Zugriffsrechte auf seine Accounts. Die bis dahin für die Kanäle des Kunden produzierten und bezahlten Inhalte darf der Kunde im vereinbarten Umfang weiter nutzen.

8. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Produktversand, Werbebudget sowie im Angebot ausgewiesene Anfahrtskosten trägt der Kunde.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Monatliche Vergütungen bei Betreuungsverträgen und Abos werden jeweils zu Beginn des Leistungsmonats berechnet. Kontingente für Agenturen sind im Voraus zu bezahlen und 3 Monate ab Zahlung gültig.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, darf FNLY Social nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten.

9. Haftung

FNLY Social haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FNLY Social nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

FNLY Social schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite, Anzahl von Interaktionen oder Verkäufen. Für Aussagen über Produkte, die der Kunde vorgibt oder freigibt, ist der Kunde verantwortlich und stellt FNLY Social insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

10. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, unveröffentlichte Produkte und Kundendaten, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

Auf Wunsch schließen die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung. Bei White-Label-Aufträgen für Agenturen ist eine solche Vereinbarung Voraussetzung für den ersten Auftrag.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von FNLY Social, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: